Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privatpraxis für Osteopathie Uta Pittino (gültig ab 01.08.2021)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
  1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vereinbarung und Durchführung von Behandlungsterminen sowie für Behandlungsverträge zwischen Uta Pittino, handelnd unter der Bezeichnung „Uta Pittino Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie“, Ohmstraße 1, 80802 München – nachfolgend „Praxis“ – und ihren Patientinnen und Patienten. Die Behandlungen können durch Uta Pittino selbst oder durch entsprechend qualifizierte Beschäftigte der Praxis durchgeführt werden. Vertragspartnerin der Patientinnen und Patienten bleibt in diesem Fall Uta Pittino, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Patientinnen und Patienten werden nachfolgend einheitlich als „Patient“ bezeichnet.
  2. Verbindliche Terminreservierung
    Eine verbindliche Terminreservierung kommt zustande, sobald die Praxis eine Terminbuchung bestätigt oder ein Behandlungstermin telefonisch oder persönlich verbindlich vereinbart wird. Dies gilt auch für Terminbuchungen über das auf der Website eingebundene Online-Terminbuchungssystem Shore.
  3. Zustandekommen des Behandlungsvertrags
    Der Behandlungsvertrag kommt spätestens mit Beginn der Behandlung oder mit Abschluss einer gesonderten Behandlungs- oder Vergütungsvereinbarung zustande.
  4. Vorrang individueller Vereinbarungen
    Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die Regelungen einer gesonderten Behandlungs- oder Vergütungsvereinbarung, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Minderjährige Patienten
    Bei minderjährigen Patienten wird der Behandlungsvertrag grundsätzlich mit der gesetzlichen Vertretung als Vertragspartner geschlossen. Die Behandlung wird gegenüber dem minderjährigen Patienten erbracht. Die gesetzliche Vertretung ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.Bei gemeinsamer elterlicher Sorge bestätigt der handelnde Elternteil, zur Vertretung berechtigt zu sein und, soweit erforderlich, im Einvernehmen mit dem weiteren Sorgeberechtigten zu handeln. Die Praxis kann bei Zweifeln einen Nachweis der Vertretungsberechtigung oder die Zustimmung aller Sorgeberechtigten verlangen.Die für die Behandlung erforderliche Aufklärung und Einwilligung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der minderjährige Patient wird entsprechend seinem Alter, seinem Entwicklungsstand und seinem Verständnis in die Aufklärung und Behandlungsentscheidung einbezogen.
§ 2 Kostenerstattung, Krankenversicherung und Zahlungsmodalitäten
  1. Kostenerstattung durch Dritte
    Die Vergütung für die erbrachten Leistungen schuldet der Patient unmittelbar gegenüber der Praxis. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, eine Beihilfestelle, eine Zusatzversicherung oder ein sonstiger Dritter die Behandlungskosten erstattet.Die Praxis rechnet nicht unmittelbar mit Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern ab. Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Behandlung zu klären, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt. Eine ausstehende, abgelehnte oder nur teilweise erfolgte Erstattung berührt weder die Fälligkeit noch die Höhe des Vergütungsanspruchs der Praxis. Eine Stundung der Vergütung erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Praxis.
  2. Private physiotherapeutische Leistungen
    Art, Umfang und Vergütung der physiotherapeutischen Behandlung ergeben sich aus der vor Beginn der Behandlung geschlossenen Behandlungs- und Vergütungsvereinbarung.Eine ganzheitliche physiotherapeutische Behandlung dauert 55 Minuten. Die Behandlungszeit umfasst die Befunderhebung und Untersuchung, die Behandlung, die Beratung sowie die erforderliche Dokumentation.Soweit keine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten gesichert ist, wird der Patient vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert. Im Übrigen gilt Absatz 1.
  3. Osteopathische und sonstige heilkundliche Leistungen
    Art, Umfang und Vergütung der osteopathischen und sonstigen heilkundlichen Leistungen ergeben sich aus der vor Beginn der Behandlung geschlossenen Behandlungs- und Vergütungsvereinbarung. Die Auswahl der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt nach fachlicher Einschätzung und unter Berücksichtigung des individuellen Behandlungsbedarfs.Soweit für eine heilkundliche Leistung kein Fest- oder Pauschalhonorar vereinbart wird, wird der Patient vor Behandlungsbeginn darüber informiert, ob und in welchem Umfang die Abrechnung unter Heranziehung des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in seiner jeweils geltenden Fassung erfolgt.Das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, eines Rezepts oder einer ärztlichen Empfehlung ändert die vereinbarte Vergütung nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Übrigen gilt Absatz 1.
  1. Externe Laborleistungen
    Soweit im Rahmen der Behandlung diagnostische Laboruntersuchungen medizinisch angezeigt und mit dem Patienten vereinbart werden, können diese durch externe medizinische Fachlabore erbracht werden.Hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen. Der Patient wird vor Beauftragung des Labors über die voraussichtlichen Kosten und den vorgesehenen Abrechnungsweg in Textform informiert, soweit eine vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist.Für die Erstattung der Kosten durch Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstige Dritte gilt Absatz 1 entsprechend.
  2. Abrechnung und Zahlungsarten
    Die Vergütung kann unmittelbar in der Praxis mit einer von der Praxis akzeptierten Debit- oder Kreditkarte entrichtet oder durch Rechnungsstellung abgerechnet werden. Bei einer Kartenzahlung wird die Rechnung in verschlüsselter elektronischer Form an die vom Patienten angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.Soweit die Abrechnung über die externe Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl GmbH & Co. KG, Augsburger Straße 14, 86720 Nördlingen, erfolgt, wird die Rechnung durch PAS Hammerl erstellt und bearbeitet.Die Übermittlung der für die Abrechnung erforderlichen Patienten-, Behandlungs- und Abrechnungsdaten an PAS Hammerl erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Soweit hierfür eine Einwilligung oder Schweigepflichtentbindung erforderlich ist, wird diese vor der ersten Datenübermittlung gesondert eingeholt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Patienteninformation zum Datenschutz.Die übermittelten Daten können insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Behandlungsdaten, erbrachte Leistungen, Leistungsziffern, Rechnungsbeträge und – soweit für die Abrechnung erforderlich – Diagnosen umfassen. Die Übermittlung wird auf die für die jeweilige Abrechnung erforderlichen Daten beschränkt. Die Rechnungsstellung kann nach einer einzelnen Behandlung, gesammelt nach mehreren Behandlungen oder in Form einer angemessenen Zwischenrechnung erfolgen. Maßgeblich sind die tatsächlich erbrachten Leistungen und die vor Beginn der Behandlung vereinbarte Vergütung.
  1. Fälligkeit und Zahlungsfrist
    Soweit die Rechnung unmittelbar durch die Praxis gestellt wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.Bei einer Rechnungsstellung durch PAS Hammerl gilt das auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel.Bei nicht fristgerechter Zahlung gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug. Im Verzugsfall können gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich erstattungsfähige Kosten anfallen.
§ 3 Datenschutz, Vertraulichkeit und elektronische Übermittlung
  1. Vertraulichkeit
    Die Praxis und die Beschäftigten der Praxis behandeln sämtliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung bekannt werden, vertraulich. Eine Offenlegung gegenüber Dritten erfolgt nur, soweit sie gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist oder der Patient ausdrücklich eingewilligt hat. Werden zur Durchführung oder Abrechnung der Behandlung externe Stellen einbezogen, erfolgt die Offenlegung ausschließlich im rechtlich zulässigen und für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang.
  2. Verarbeitung von Patientendaten
    Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten insbesondere zur Durchführung und Dokumentation der Behandlung, zur Terminverwaltung, zur Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Patienteninformation zum Datenschutz.
  3. Elektronische Übermittlung medizinischer Unterlagen
    Auf Wunsch des Patienten oder nach entsprechender Vereinbarung können Befunde und sonstige medizinische Unterlagen in verschlüsselter Form an die vom Patienten angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Patient ist verpflichtet, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen der Praxis unverzüglich mitzuteilen.Die Praxis kann von einer elektronischen Übermittlung absehen, wenn ihr im Einzelfall rechtliche, technische oder sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.
  4. Gesetzliche Rechte des Patienten
    Die gesetzlichen Datenschutzrechte des Patienten sowie sein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Patientenakte bleiben unberührt.
§ 4 Terminabsagen, Ausfallhonorar und Mitwirkung des Patienten
  1. Terminabsagen
    Die Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Vereinbarte Behandlungstermine werden ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert. Kann ein Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Absage kostenfrei.Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Praxis erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Absage bei der Praxis maßgeblich.
  2. Kurzfristige Absage und Nichterscheinen
    Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die Praxis eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 100,00 Euro, höchstens jedoch in Höhe des für den betreffenden Termin vereinbarten Behandlungshonorars, berechnen, sofern der Patient die kurzfristige Absage zu vertreten hat und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.Erscheint der Patient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann die Praxis das für die vorgesehene Behandlung vereinbarte Honorar berechnen, sofern der Patient das Nichterscheinen zu vertreten hat und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Behandlungszeit werden angerechnet.
    Dem Patienten bleibt in beiden Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Mitwirkung des Patienten und Beendigung der Behandlung
    Eine fachgerechte Behandlung setzt voraus, dass der Patient die für die Anamnese, Befunderhebung und Behandlung erheblichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß macht und die Praxis über wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustands informiert.Die Praxis kann das Behandlungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden, wenn ihr die Fortsetzung der Behandlung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Patient vorsätzlich oder grob fahrlässig wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig macht oder eine fachgerechte und verantwortbare Behandlung aufgrund fehlender notwendiger Mitwirkung nicht mehr möglich ist.Das Recht des Patienten, in einzelne Behandlungsmaßnahmen nicht einzuwilligen oder eine bereits erteilte Einwilligung zu widerrufen, bleibt unberührt. Soweit kein Grund für eine sofortige Beendigung besteht, erfolgt die Beendigung so, dass dem Patienten eine anderweitige Fortsetzung der Behandlung möglich ist.Bis zur Beendigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe der getroffenen Vergütungsvereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten. Mit Wirksamwerden der Beendigung entfallen noch nicht erbrachte Behandlungstermine; hierfür wird kein Ausfallhonorar erhoben.
§ 5 Verspätungen 
  1. Erscheint der Patient verspätet zu einem vereinbarten Termin, kann sich die verbleibende Behandlungszeit entsprechend verkürzen, soweit eine fachgerechte Behandlung innerhalb der noch verfügbaren Zeit möglich ist. Die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt, wenn die Praxis den Termin vollständig für den Patienten bereitgehalten hat und die Verkürzung auf dessen Verspätung beruht.
  2. Ist eine fachgerechte Behandlung aufgrund einer vom Patienten zu vertretenden Verspätung nicht mehr möglich, kann die Praxis von der Durchführung der Behandlung absehen. Der Termin wird in diesem Fall wie eine kurzfristige Absage nach § 4 Abs. 2 behandelt; die dort vorgesehene Möglichkeit des Patienten, einen fehlenden oder wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen, gilt entsprechend.
§ 6 Beendigung des Behandlungsverhältnisses durch den Patienten
  1. Der Patient kann das Behandlungsverhältnis jederzeit beenden. Die Beendigung kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich gegenüber der Praxis erklärt werden.
  2. Bis zur Beendigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind entsprechend der getroffenen Behandlungs- und Vergütungsvereinbarung zu bezahlen.
  3. Bereits vereinbarte zukünftige Behandlungstermine gelten mit Zugang der Beendigungserklärung als abgesagt. Erfolgt die Beendigung weniger als 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin, gelten für diesen Termin die Regelungen zu kurzfristigen Absagen und zum Ausfallhonorar gemäß § 4 Abs. 2.
  4. Gesetzliche Rechte des Patienten bleiben unberührt.
§ 7 Leistungserbringung
  1. Die Behandlung wird durch Uta Pittino oder durch entsprechend qualifizierte Beschäftigte der Praxis durchgeführt. Vertragspartnerin des Patienten bleibt in allen Fällen Uta Pittino, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Ein Anspruch auf die Behandlung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Praxis kann aus organisatorischen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung, eine andere entsprechend qualifizierte Person mit der Behandlung betrauen.
  3. Die Praxis bemüht sich, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Aufgrund unvorhersehbarer oder behandlungsbedingter Umstände können angemessene Wartezeiten entstehen.
  4. Kann ein Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Praxis liegen, nicht durchgeführt werden, wird der Patient so früh wie möglich informiert. Für den ausgefallenen Termin wird keine Vergütung erhoben. Gesetzliche Ansprüche des Patienten bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
  1. Die Praxis haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für mitgebrachte Gegenstände besteht keine besondere Verwahrungs- oder Obhutspflicht, sofern deren Verwahrung nicht ausdrücklich von der Praxis übernommen wurde. Die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Soweit ein schuldhaftes Verhalten des Patienten bei der Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens mitgewirkt hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.
§ 9 Behandlungsort

Behandlungsort ist die Praxis in der Ohmstraße 1, 80802 München. Abweichende Behandlungsorte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall.

§ 10 Individuelle Vereinbarungen und Vertragsänderungen
  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Patienten haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Behandlungsvertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Textform umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail.
  3. Die Wirksamkeit ausdrücklich getroffener individueller Vereinbarungen bleibt unabhängig von ihrer Form unberührt.
§ 11 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.